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BFH, 17.06.2008 - VIII B 178/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit von Urteilsgründen zur Gewerblichkeit einer Tätigkeit sind grundsätzlich kein Zulassungsgrund
- Judicialis
AO § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Keine Revisionszulassung bei Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit eines Urteils (hier: Gewerblichkeit und Buchführungspflicht einer verlegerisch tätigen Juristen-GbR)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 24.04.2007 - 13 K 3281/04
- BFH, 17.06.2008 - VIII B 178/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.03.2007 - VIII B 152/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Gemeinschaftsrecht, Grundsatz "in dubio pro reo"
Auszug aus BFH, 17.06.2008 - VIII B 178/07
Solche Einwände gegen die materielle Richtigkeit des angefochtenen Urteils können jedoch grundsätzlich nur im Rahmen einer Revisionsbegründung erheblich sein; das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschluss vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335, m.w.N.).